Benützungsordnung
Zugang | Die Mediothek Dällikon steht allen Interessierten zur Benützung offen. |
Benützerausweis | Gegen die Vorlage eines amtlichen Ausweises wird ein persönlicher Benützerausweis ausgestellt. Namens- und Andressänderungen sowie der Verlust des Ausweises sind umgehend mitzuteilen. Der Ausweis ist bei jedem Vorgang vorzuweisen und bei Verlust zu ersetzen. |
Onleihe | Digitale Medien von www.dibiost.ch: Es gelten die allgemeinen Benützungsbedingungen für das Ausleihen von Inhalten aus der Digitalen Bibliothek Divibib. Hinweise zur Benützung sind unter www.mediothek-daellikon.ch einsehbar. |
Freegal | Online Musik streamen unter www.daellikon.freegalmusic.com. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Freegal Music. Hinweise zur Benützung sind unter www.mediothek-daellikon.ch oder www.winmedio.net/daellikon einsehbar. |
Ausleihdauer | Die maximale Ausleihdauer beträgt für DVDs eine Woche, für alle anderen Medien vier Wochen. Vorbehalten bleiben veränderte Ausleihdauern für besondere Medien. Die Weitergabe von ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet. |
Leihgebühr | Für Reservationen sowie für Ersatzausweise wird eine Gebühr erhoben. Die Überschreitung der Ausleihdauer wird kostenpflichtig gemahnt. Die Mahngebühr wird fällig, sobald sie im EDV-System vermerkt ist. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung |
Sorgfalt | Alle Medien inklusive Zubehör sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust werden den Benützenden die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung sowie Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Der gute Zustand der Medien bei der Abgabe an die Benützenden wird vermutet. |
Haftung | Die Mediothek übernimmt keine Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger. |
Ausschluss | Personen, welche die Benützungsordnung der Mediothek nicht beachten, können von der Benützung zeitweise, teilweise oder ganz ausgeschlossen werden. |
Gültigkeit | Diese Benützungsordnung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 241 vom 15. Dezember 2015 genehmigt und tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Benützungsordnungen. |
Dällikon, 15.Dezmber 2015 GEMEINDERAT DÄLLIKON